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Verkehrszeichen nach StVO. Vorgeschriebene Fahrtrichtung links, VZ-Nr. 209-10, Ronde 600 mm, Folie RA2

E6424953
64,02 EUR (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Nach StVO mit RAL-Gütezeichen ∙ Aluminium 2 mm ∙ Flache Ausführung, einseitig

Die Ausführung von Verkehrszeichen darf auch an Arbeitsstellen nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen (Rn. 18 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Verkehrszeichen, ausgenommen solche für den ruhenden Verkehr und Markierungen, müssen grundsätzlich mit Folie mindestens der Reflexionsklasse RA2 nach DIN 67520:2013-10 ausgestattet werden (Rn.21 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43), abweichend können sie auch entsprechend § 39 Abs. 4 Satz 2 lichttechnisch dargestellt werden.
Verkehrszeichen mit mangelnder Erkennbarkeit dürfen nicht verwendet werden (z. B. wenn das Signalbild nicht mehr eindeutig identifizierbar ist oder mehr als 20 % der Folienfläche mechanisch geschädigt sind).

Merkmale

VZ-Nr. 209-10
VZ-Bedeutung Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
Verkehrszeichen nach StVO ja
Kategorie Verkehrszeichen Vorschriftzeichen
Form Verkehrszeichen Ronde
Folie Typ RA 2
Material Aluminium
Stärke 2 mm
Durchmesser 600 mm

Varianten

64,02 EUR (inkl. MwSt.)
53,80 EUR (exkl. MwSt.)
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VZ-Nr. VZ-Bedeutung
241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Verkehrszeichen VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art Ø 600 mmx2 mm Ronde RA2 E6424968

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VZ-Nr. VZ-Bedeutung
250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
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VZ-Nr. VZ-Bedeutung
253 Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW und Busse

Verkehrszeichen nach StVO. Verbot für Radverkehr, VZ-Nr. 254, Ronde 600 mm, Folie RA2 E6424970

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VZ-Nr. VZ-Bedeutung
254 Verbot für Radverkehr
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53,80 EUR (exkl. MwSt.)
je 1 Stück
VZ-Nr. VZ-Bedeutung
259 Verbot für Fußgänger